Reisevereinbarungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen Aab Tourism cc · Frits Aab · 5 Dixton Road · Mowbray, Südafrika 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1.1. Mit der Anmeldung die per Email oder schriftlich erfolgen. kann, bietet der Teilnehmer Aab Tourism den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Preis ist festgelegt in Euro . 1.2.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Aab Tourism zustande. Über die Annahme werden Sie durch Übersendung der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert. 2. Leistungen 2.1.1. Die Leistungsverpflichtung von Aab Tourism ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. 3. Anzahlung und Restzahlung 3.1. Mit Vertragsabschluß ist noch eine keine Anzahlung zu leisten. 30% des Reisepreises, sind 10 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen., wenn nicht im Einzelfall anders vereinbart. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn fällig. 3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf die Inanspruchnahme der Reiseleistungen, Aab Tourism wird von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Aab Tourism behält sich, bis zur Übermittlung des Buchungswunsches, Änderungen und Abweichungen der angegebenen Preise und Leistungen ( Hotels, Restcamps, private Wildreservate, Safaris & Exkursionen, Züge, Mietwagen usw. ) aus sachlichen Gründen ausdrücklich vor. Hierüber wird Aab Tourism Sie rechtzeitig vor Vertragsabschluss informieren. 4.2. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig wurden und die von Aab Tourism nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Aab Tourism ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Aab Tourism dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, hat Aab Tourism den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zusetzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 4.4. Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Aab Tourism über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 4.5. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, erhält er von Aab Tourism bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll erstattet. 5. Rücktritt durch Aab Tourism Aab Tourism kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl von zwei Reisenden nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: 5.1. Aab Tourism ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 5.2. Ein Rücktritt von Aab Tourism später als 3 Wochen vor Reiseantritt ist nicht zulässig. 5.3. Der Reisende erhält bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. 6. Bearbeitungsgebühr Es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. 7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Aab Tourism, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Aab Tourism. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Aab Tourism Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Aab Tourism kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die nachfolgend in den Ziffern 7.1. bis 7.4. ausgewiesenen Kosten nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind. 7.1. Rücktrittsgebühren für Flüge pro Person: ab Buchungsbestätigung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % (oder die Stornogebühr der Fluggesellschaft) des Reisepreises ab/bis Deutschland ab 29. – 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises ab/bis Deutschland ab 21. – 15. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises ab/bis Deutschland ab 14. – 8. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises ab/bis Deutschland ab 7. – 3. Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises ab/bis Deutschland ab 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise : 80 % des Reisepreises ab/bis Deutschland. 7.2. Rücktrittsgebühren für Einzelleistungen wie: 7.2.1. Hotels, Tagesausflüge, Mietwagen: ab Buchungsbestätigung bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises, mindestens Euro 30,- p.P. ab 44. Tag bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises ab 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises ab 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reiseantritt: 55 % des Reisepreises ab 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise : 65 % des Reisepreises. 7.2.2. Rundreisen: ab Buchungsbestätigung bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15 % des Reisepreises, mindestens Euro 30,- p.P. ab 44. Tag bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises ab 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises ab 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reiseantritt : 75 % des Reisepreises ab 14. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise : 80% des Reisepreises. Im Einzelfall können auch höhere Stornokosten als obige Sätze bis zu 100 % des Reisepreises in Ansatz gebracht werden, wenn diese von Aab Tourism konkret nachgewiesen werden. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen vor Ort kann keine Erstattung erfolgen. 7.3. Umbuchung Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reisenantritts, der Unterkunft, anderer Leistungsträger, der Person oder Beförderungsart vorgenommen, so ist Aab Tourism berechtigt, bis zum 29. Tag vor Reisenantritt Euro 30,- pro Person und Euro 10,- pro umgebuchter Einzelposten zu berechnen. Umbuchungswünsche, die nach dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach einem Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehend erwähnten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. 7. 4. Ersatzperson Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu einer Mitteilung an Aab Tourism. Dieser kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen ( z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise, gesetzliche Verbote, Weigerung der Fluggesellschaft oder des Hotels bzw. Leistungsträger etc.) Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, so ist Aab Tourism berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von Euro 25,-- zu verlangen, zuzüglich eventueller von Seiten der beteiligten Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Änderungsgebühren. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten haften die angemeldeten und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 7.5. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. 8. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden 8.1. Mängelanzeigen sind bei Reisen mit Aab Tourism dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 8.2. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. 8.3. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne diese Anzeige besteht die Gefahr des Anspruchverlustes. 8.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisenden den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, Aab Tourism erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Aab Tourism eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Aab Tourism verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Erfolgt nach diesen Bestimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseteilnehmer, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach dem südafrikanischen Gesetzen. 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 9.1. Aab Tourism informiert in seiner Reiseausschreibung über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche und österreichische Staatsbürger erteilt. 9.2. Aab Tourism wird den Kunden vor seiner Reiseanmeldung über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften informieren. 10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. 10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrageszur Folge. 11. Gerichtsstand, Sonstiges 11.1 Der Reiseteilnehmer kann Aab Tourism ausschließlich an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen. Bei Personenschäden als Gerichtsstand auch der Wohnsitz des Kunden. Stand Oktober 2009 |